Wettbewerbsbedingungen, die man lesen sollte!
Es gibt viele Foto-Wettbewerbe, bei denen das “uneingeschränkte Nutzungsrecht” eingefordert wird. Fotoprofis machen bei solchen Wettbewerben grundsätzlich nicht mit. FREELENS, der Verein der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, Fotografen und Fotoagenturen, weist auf solche Mißstände regelmäßig hin. Dieses mal trifft es das Familienministerium, das einen Wettbewerb unter dem Titel “Was heißt schon alt?” ausschreibt. Der Wettbewerb, welcher von FREELENS gemeint ist, findet ausgerechnet mit dem DVF statt. Einem Verband, der seine Mitglieder eigentlich exakt vor solchen angemahnten Bedingungen schützen sollte. Bilden Sie sich darüber Ihre eigene Meinung, wenn Sie den Artikel von FREELENS >>> gelesen haben und einen genauen Blick !! auf die endlos langen Bedingungen geworfen haben, welche Sie auf der DVF-Seite >>> zu diesem Wettbewerb finden. Nachtrag: Einen wichtigen Punkt hat Profi Maximilian Weinzierl im Kommentar genannt. Teilnehmer geben bei diesem Wettbewerb auch das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person uneingeschränkt ab! Das Bild kann damit auch ausserhalb des Wettbewerbs für immer uneingeschränkt benutzt werden! Das sollte jeder Amateur bedenken, wenn er sich an solch einem Wettbewerb beteiligt! Als Amateur-Fotoverband müsste man seine Mitglieder darauf hinweisen, denn nicht jedem Einsteiger ist klar, was da auf ihn zukommen kann. 2. Nachtrag: Dass der DVF sich an diesem Wettbewerb beteiligt, wundert nicht nur mich sondern ist auch hier zu lesen >>> . Dass ausgerechnet der Präsident in dieser Jury sitzen soll, mit diesen dubiosen Bedingungen, da fehlen selbst mir die Worte. Clubvorsitzende sollten ihre Mitglieder vor solchen Wettbewerben warnen!
Januar 27th, 2011 at 12:34
Die Gepflogenheit sich mit “Fotowettbewerben” ein Bildarchiv aufzubauen, indem man sich von allen Einsendern (!), nicht nur von den Gewinnern, allein durch ihre Teilnahme die Bildrechte zur uneingeschränkten kostenfreien Nutzung übertragen läßt, nehmen leider zu. Und das ist, wie hier, wenn Personendarstellungen gesucht sind, besonders perfide, weil auch die Rechte am eigenen Bild der abgebildten Person betroffen sind, die für immer und uneingeschränkt abgegeben werden sollen. Man kann vor solchen “Wettbewerben” nicht genug warnen.
Januar 27th, 2011 at 20:41
Dass ausgerechnet der Präsident des DVF bei so einem Wettbewerb in der Jury sitzt finde ich genauso skandalös wie die Tatsache, dass nicht etwa eine dubiose Firma, sondern ein Bundesministerium einen Wettbewerb mit solchen Teilnahmebedingungen startet.
Januar 27th, 2011 at 21:54
Das ist jetzt aber wirklich Zufall - denn ich hatte heute einen gleichlautenden Artikel unter www.fotowettbewerbe.de gefunden und ihn zwecks Stellungnahme an den DVF geschickt. Herr Tobias hat mir auch sofort geantwortet ( das fand ich schon mal gut ! ).
Ob sich jedoch das Problem für die Zukunft und weitere ähnliche Projekte lösen lässt, bezweifle ich, denn eigentlich habe ich aus den feedbacks anderer ( mit ein paar Ausnahmen renommierter Fotografen, die es auch betrifft ) den Eindruck gewonnen, dass es dem DVF scheinbar wurscht ist, was in den Bedingungen steht. Wenn ich mal unterstelle, man hat es sich vorher durchgelesen, präsentiert man das Ganze den Mitgliedern absichtlich so. Aber wenn man die Bedingungen nicht vorher durchliest ist es genau so blamabel.
Ich bin mal auf die nächste TOP-Ausschreibung gespannt…
Januar 28th, 2011 at 06:42
Schon als Redakteur bei Color Foto habe ich darauf geschaut, wie die Bedingungen von Fremdwettbewerben aussehen. Heute schau ich noch genauer auf die Bedingungen, bevor ich einen Fremd-Wettbewerb veröffentliche. Beim DVF habe ich wirklich den Eindruck, die Bedingungen werden nicht gelesen oder sie sind den Leuten scheissegal. Dass ausgerechnet der Präsident in dieser Jury sitzt, wie Peter Brückner schreibt, wundert mich nicht sonderlich.
Januar 28th, 2011 at 11:41
Das Kleingedruckte zu lesen ist immer von Vorteil!
Bei entsprechenden Preisen geht man aber auch mal gern ein bißchen auf Risiko
Wie sieht es dann aber aus bei der “vielgelobten” Fotocommunity??? Zwei von 3 die sich hier Beschweren (O.K. jetzt 4 von 3) sind mehr oder weniger mit Fotos dort vetreten!
Die Fotos bei der Fotocommunity zu kopieren und “Hochzurechnen” (Photoshop Elements) ist ein Kinderspiel und habe ich wirklich zufällig gestern Abend als kleine “Überraschung” im Fotoclub per Baemerpräsentation gezeigt.
Das Foto dann noch etwas verfremdet und schon paßt alles!
Ich weiß nicht wie groß die Chance wäre dabei entdeckt zu werden wenn das Foto dann irgendwo im Ausland in einer Zeitschrift mal zur Veröffentlichung kommen würde!???
Aber, es ist ja alles Freiwillig……und niemand muß irgendwo Teilnehmen. Allerdings bin ich auch fast Sicher, daß der DVF hier nachbessert!??
Bei der Fülle an Aufgaben kann jedem mal so ein Passus durch die Lappen gehen!
Übrigens: “als Rechteinhaber kommen die Mitglieder ODER die BETREIBER in Frage”
Januar 28th, 2011 at 11:54
Du verwechselst hier Birnen mit Äpfel. Der DVF vertritt den Anspruch seine Clubmitglieder zu vertreten, startet aber einen Wettbewerb bei dem die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen betroffen sind - und zwar exklusiv ohne Begrenzung - und nicht nur für eine Community. Einfach mal die Zeilen vom Profi Maximilian Weinzierl lesen und von FREELENS. Dass ein Passus durch die Lappen geht ist beim DVF nicht erstmalig. Ich könnte Dir noch einige nennen. Die Community ist kein Verband sondern eine völlig andere Baustelle.
Januar 28th, 2011 at 12:13
Werde mir den Rat zu Herzen nehmen.
Im übrigen fehlt oben der letzte Satz!
Der letzte Satz ist aus den AGB der fotocommunity.
Januar 28th, 2011 at 12:30
Danke für die Info - ich blicke immer noch nicht ganz durch was Du damit sagen willst - und welcher Satz fehlt ??
Januar 28th, 2011 at 14:05
O.K ich sollte wirklich nicht mehr unter Zeitdruck schreiben!
Der letzte Satz sollte Bezug nehmen auf folgende Formulierund in den AGB der fotocommunity
“als Rechteinhaber kommen die Mitglieder ODER die BETREIBER in Frage”
Wobei ich die Großschreibung nur zur Hervorhebung der Passage gewählt habe.
Kann sein, daß ich das Falsch sehe, aber ist das nicht auch eine Abtretung der Rechte am Bild?
Oder zumindest kann der Betreiber die Fotos aus der Community für seine Zwecke benutzen !?
Januar 28th, 2011 at 20:02
Der Paragraph 7 der Nutzungsbedingungen der fotocommunity erlaubt die Nutzung der Bilder “ausschließlich im Rahmen des Internetangebots fotocommunity”. Diese Erlaubnis benötigt die fc zur eigenen rechtlichen Absicherung, da sie ja die Bilder weltweit verbreitet. Außerdem steht dort auch, dass dieses Recht jederzeit widerrufen werden kann und nicht in Bezug auf “ausschliesslich”. Das ist ein riesiger Unterschied zu den Bedingungen des oben genannten Wettbewerbs.
Januar 29th, 2011 at 04:14
Danke! Damit wäre das mit der fotocommunity auch geklärt. Ausserdem: Wenn ich einem Polizisten sage “mein Freund fährt auch immer über die rote Ampel” interessiert es ihn überhaupt nicht. Unrecht wird nicht besser wenn es zur Regel wird.
Februar 11th, 2011 at 09:28
Jetzt kommt es nochmal auf den Tisch:
Gestern habe ich die Photographie mit dem beiliegendem DVF-Journal erhalten. In diesem Journal wird der Wettbewerb einmal als ganzseitige(!) Anzeige und dann später nochmal als Beitrag beworben. Anscheinend wird der Wettbewerb mit den kleingedruckten Bedingungen als ganz Leistung angesehen…