Prophoto: Welche Bilder darf man verbreiten und welche nicht?

Leider nur eine "halbe Sache". Den Grund habe ich in diesem Blogeintrag beschrieben.

Leider nur eine „halbe Sache“. Den Grund habe ich in diesem Blogeintrag beschrieben.

Manchmal denkt man, es ist kein Zufall. Vor einigen Tagen nahm ich eine kleine Stammtischrunde in Garmisch-Partenkirchen mit dem iPhone auf. Alles passte! Trotzdem kann ich euch hier nur den eher langweiligen Teil zeigen. Weshalb? Weil mein Bauchgefühl mir riet, hier eher mal nachzufragen, ob ich das Bild veröffentlichen darf. Denn zwei der Gesichter waren recht gut zu sehen. Heraus zu bekommen, wer es war, ist die eine Sache, die Genehmigung zu erhalten für den Blog, eine andere. Um es kurz zu sagen, meine „Mittelsfrau“ in dieser Angelegenheit bekam ein klares nein, als der Fotografierte „Internet und Facebook“ nur hörte. Klar, ohne Genehmigung hätte ich hier ein interessantes Foto mit dem iPhone bieten können, auf der anderen wird es eine teure Sache, wenn der Fotografierte es entdeckt. Ja, er wird sicher nicht im Internet surfen, aber es gibt Söhne, Töchter, Stammtischkollegen die es vielleicht machen. Und wäre ich auf die „Zusage“ wartete, kam der Bericht in Prophoto >>>. Unbedingt lesen und dann überlegen, ob es wert ist, ein bestimmtes Bild im Blog oder Facebook zu zeigen. Bereits eine Abmahnung kann bis zu 800 Euro kosten. Was viele Amateurfotografen vergessen, eine schriftliche Zusage für die Veröffentlichung in einer Fotozeitschrift, einem Katalog oder einer Zeitschrift schließt das Internet nicht automatisch ein – auch nicht Facebook!